Eine Entscheidung für unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker!

02.02.2024

Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Anhebung der Fraktionsmindestgrößen und Änderungen bei Bürgerbeteiligung erklärt der KPV-Landesvorsitzende Ole Plambeck MdL:

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist eine Entscheidung für alle Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter. Sie sind es, die oftmals nach einem langen Arbeitstag nochmal einen halben Arbeitstag oder sogar mehr Zeit für ihre Gemeinde, Stadt oder ihren Kreis investieren und auch am Wochenende im Dienst für das Gemeinwohl unterwegs sind statt auf dem Sofa zu liegen. Denn die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind vom Volk demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter und setzen sich intensiv für die Belange ihrer Wählerinnen und Wähler in der jeweiligen Kommune ein. Die vom Gericht bestätigte Regelung dient der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungen und bietet Schutz vor Zersplitterungen, die die Funktionsweise in der Vergangenheit in hohem Maße beeinträchtigt und die Kommunalpolitik unattraktiv gemacht haben. Auch die Entscheidung bei den vorgenommenen Änderungen bei der Bürgerbeteiligung begrüße ich. Dies stärkt die Demokratie in hohem Maße! Beide Entscheidungen machen die Kommunalpolitik attraktiver für bereits Engagierte sowie Interessierte."   

 

 

Verantwortlich:
Katrin Albrecht
KPV-Landesgeschäftsführerin                                

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